Überprüfen Sie, inwieweit Ihre Praxis den Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 entspricht.

Schnell-Check Ihrer Arztpraxis zum Datenschutz

Nachfolgend finden Sie einen Schnell-Check, mit dem Ihre Praxis überprüfen kann, inwieweit sie den Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 entspricht.

„Die gestellten Fragen beziehen sich auf einen „Mindestkatalog“ dessen, was in Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung durch jede Arztpraxis zu tun ist.

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Frage 1

Haben Sie die Einwilligungserklärungen für Patienten angepasst, insbesondere eine Belehrung über das Widerrufsrecht eingefügt?

Frage 2

Halten Sie ab 25. Mai 2018 eine “Patienteninformation“ bereit, mit der Sie Patienten u. a. aufklären über Zwecke und Rechtsgrundlagen Ihrer Datenverarbeitung, die Empfänger von Daten, die Speicherdauer sowie das Beschwerderecht des Patienten bei einer Aufsichtsbehörde?

Frage 3

Falls Ihre Praxis eine Website hat, ist die Datenschutzerklärung Ihrer Website an die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung angepasst?

Frage 4

Haben Sie geprüft, ob für Ihre Praxis ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist?

Frage 5

Führt Ihre Praxis ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, in dem sämtliche Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert sind?

Frage 6

Haben Sie bestehende Verträge mit Dienstleistern (z. B. Buchhaltung, Lohnabrechnung, Datensicherung) auf die Anforderungen einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung geprüft und ggf. angepasst?

Bitte beantworten Sie erst alle Fragen!