Dort wo andere aufhören fängt die DGDG erst an.
Das Bereitstellen von Mustern und Handlungsanweisungen hat noch nirgendwo die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt.
Überprüfen Sie, inwieweit Ihre Praxis den Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 entspricht.
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